Brandsichere Bekleidungen

Wirtschaftliche Aufstockungen

Aufgrund der neuen Gebäudehöhe waren für die Aufstockung schwerentflammbare Bekleidungen gefordert. Die Normkonforme Eternit Lösung verkürzte den Planungs- und Genehmigungsprozess deutlich. Foto: S&P Sahlmann, Potsdam

Durch Aufstockungen werden Wohnflächen erweitert bzw. der zeitgemäßen Nutzung angepasst. Im Zuge solcher vertikalen Nachverdichtungen entstehen auch komplett neue Wohnungen und Nutzflächen, die eine ökonomische Nutzung vorhandener Flächenressourcen bei gleichzeitiger Schonung von unbebauten Flächen erlauben. Geringeres Gewicht sowie die bauphysikalischen und ökologischen Vorteile sprechen eindeutig für Ausführungen in Holztafelbauart. In Verbindung mit der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit der Eternit Fassadentafeln und Wandbeplankungen lassen sich maßgeschneiderte und sichere Lösungen für jedes Aufstockungsprojekt bis zur Gebäudeklasse 4 entwickeln.

Grundsätzlich darf bei der Gebäudeaufstockung nicht übersehen werden, dass sich durch die Maßnahmen die bauaufsichtlich klassifizierte Gebäudeklasse (GK) ändern kann. An die GK 1-3 (Oberkante Fußboden (OKF) ≤ 7 m) werden die geringsten Anforderungen an den baulichen Brandschutz gestellt. Tragende Bauteile müssen hier maximal feuerhemmend, also in F 30-B ausgeführt werden und dürfen in den tragenden Teilen aus normalentflammbaren Baustoffen bestehen. Wird die Höhe von 7 m überschritten, ist das erweiterte Bauwerk insgesamt der GK 4 (OKF ≤ 13 m) zuzuordnen. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Brandschutzvorgaben. Für tragende und aussteifende Bauteile erhöhen sich die baulichen Anforderungen auf F 60 (REI 60) bis F 90 (REI 90). Je nach Landesbauordnung gehen hier die Anforderungen teilweise weit auseinander und müssen stets länderspezifisch ermittelt werden.

Verminderte Anforderungen bei Aufstockungen

Putzträgerplatten Bluclad
Holzzementplatten Duripanel
Siniat Trockenbauplatten Hydropanel

Für das oberste Geschoss eines GK-4-Bauwerks werden in den Bauordnungen verminderte Anforderungen gegenüber den unteren Geschossen gestellt, sodass hier eine feuerhemmende Ausführung (F30-B/REI 30) bzw. die Verwendung von B2-Baustoffen genügt. Dies gilt grundsätzlich für Dachgeschosse, über denen keine weiteren Aufenthaltsräume möglich sind. Für die Fassade und die Oberflächen der Holztafelelemente der Aufstockung gelten aber über alle Geschosse hinweg die gleichen Brandschutzanforderungen. In den Gebäudeklassen 4 und 5 ist in den Landesbauordnungen grundsätzlich die Ausführung mit mindestens schwerentflammbaren Baustoffen gefordert. Die nichtbrennbaren Eternit Fassadentafeln oder -paneele sowie die Putzträgerplatten Bluclad erfüllen diese Anforderungen. Die schwerentflammbaren, als Aussteifung zugelassenen zementgebundenen Spanplatten Duripanel B1 eignen sich ideal für die äußere Beplankung von Holztafelelementen. Die hohe Feuchteresistenz von Duripanel bietet zudem einen temporären Witterungsschutz während der Bauphase.

Beim Übergang zwischen der alten Bestandsfassade und der neuen Fassade der Aufstockung sind ebenfalls Vorkehrungen gegen die Brandausbreitung zu treffen. Lösungen mit Stahlblechprofilen in einer Dicke
t ≥ 1 mm haben sich hier bewährt. Eine Verwendung von Traglattungen aus Holz bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe hierzu bei Mischbauweise).

Übergang Gebäudebestand und Aufstockung | Vertikalschnitt | Brandschutz bis F 90 (REI 90) möglich

Brandschutzkonzept ist nicht immer nötig

Werden die Vorgaben der jeweiligen Bauordnung bei der Aufstockung eingehalten, ist ein Nachweis für die geplanten Brandschutzmaßnahmen zu erstellen. Bei geplanten Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen und Richtlinien ist die Erfüllung der allgemeinen Schutzziele des Baurechts durch ein individuelles ganzheitliches Brandschutzkonzept nachzuweisen. Dieses Konzept muss die geplanten technischen und strukturellen Kompensationsmaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele eindeutig beschreiben.

Eine gute Entscheidung

Die brandschutztechnischen Eigenschaften und die gestalterische Vielfalt der zementgebundenen Fassadentafeln und Bauplatten von Eternit verbinden sich mit den technischen Vorteilen der vorgefertigten Holztafelbauart zu einem maßgeschneiderten System für Gebäudeaufstockungen. Im Gegensatz zu Fassaden und Wandbeplankungen aus Holz oder Holzwerkstoffen können Sondergenehmigungen für Aufstockungen bei den Gebäudeklassen 4 und 5 entfallen. Der Planungs- und Genehmigungsprozess wird deutlich verringert.

Foto: S&P Sahlmann, Potsdam

Modernste Technik im Holzbau ermöglicht einen sehr hohen Vorfertigungsgrad und damit industrialisierte Herstellungsprozesse. Mit Eternit Bauplatten können maßgenaue Bauteilelemente hergestellt werden, die den Baustellenablauf deutlich verkürzen und die Arbeitsschritte auf der Baustelle auf das notwendige Maß reduzieren.

Foto: S&P Sahlmann, Potsdam

Die schwerentflammbaren und robusten Eternit Holzzementplatten Duripanel B1 wurden für die inneren Beplankungen verwendet. Das Bindemittel Zement bietet einen hervorragenden temporären Witterungsschutz und die natürliche Alkalität (pH-Wert ca. 12) wirkt schimmelhemmend. Ein Regenschauer auf der Baustelle stellte daher kein Problem für die Eternit-Bauplatten dar.

Foto: Ideazione, Potsdam

Die Fassade der Aufstockung wurde mit den nichtbrennbaren Putzträgerplatten Bluclad ausgeführt. Der Beschichtungsaufbau besteht aus Grundbeschichtung, Armierungsschicht und Oberputz. Die Aufstockung ist auch farblich akzentuiert. Von frischem apricot bis zu hellem rosé entwickelt sich das Farbspiel, das schon von Weitem Aufmerksamkeit schafft.

Mehr zum Thema Aufstockungen finden Sie in der Dokumentation „HOLZ TRIFFT ZEMENT“ auf den Seiten 22 und 38.