Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude verhindern. Für Gebäudeabschlusswände in den Gebäudeklassen (GK) 1-3 sind die Anforderungen in Bezug auf die Verwendung nichtbrennbarer Materialien und der mechanischen Beanspruchung reduziert und daher in wirtschaftlicher und ökologischer Holzbauweise möglich.
Die geprüfte Eternit Gebäudeabschlusswand erfüllt diese Anforderungen bereits mit zwei Beplankungen.Mit dieser Lösung können sehr wirtschaftliche Gebäudeabschlusswände für Doppel- oder Reihenhäuser sowie Grenzbebauungen in Holzrahmenbauweise bis zur GK 3 realisiert werden. Gemäß der Musterbauordnung (MBO) 2008 sind Gebäudeabschlusswände in Holzbauweise für die Gebäudeklassen 1-3 (Oberkante Fußboden ≤ 7 m) zulässig, die einen geforderten Feuerwiderstand von F90-B (von außen) und von F 30-B (von innen) besitzen.
Um diesen Anforderungen zu genügen, benötigt die in DIN 4102-4 klassifizierte Konstruktion insgesamt vier Beplankungen aus Holzwerkstoffen und Gipsbauplatten. Auch andere durch Prüfzeugnisse geregelte Aufbauten benötigen häufig vier Schichten und sind daher sehr aufwendig. Dagegen muss bei der Eternit Gebäudeabschlusswand nur mit zwei Schichten gearbeitet werden: raumseitig mit 12 mm dicken Siniat Trockenbauplatten Hydropanel (nichtbrennbar, A2-s1, d0) und außen mit 18 mm dicken Holzzementplatten Duripanel B1 (schwerentflammbar, B-s1, d0). Das reduziert Arbeitsaufwand und Kosten.
Bei Reihen- oder Doppelhäusern spielen die Eigentumsverhältnisse eine wesentliche Rolle. Handelt es sich z. B. um ein Doppelhaus auf einem Grundstück ist zwischen den beiden Haushälften bauaufsichtlich lediglich eine Trennwand erforderlich. Liegen real geteilte Grundstücke vor, handelt es sich um eine Grenzbebauung, wodurch eine Gebäudeabschlusswand erforderlich wird. Hierbei muss jedes Gebäude für sich mit einer Gebäudeabschlusswand ausgestattet werden. Neben den brandschutztechnischen Anforderungen ist auch der Schallschutz zu beachten. Daher werden Doppel- oder Reihenhäuser auf einem Grundstück ebenfalls oft mit zweischaligen, entkoppelten Holzrahmenbauwänden ausgeführt, die einen deutlich besseren Schallschutz aufweisen als einschalige Konstruktionen. Die geprüfte Eternit Gebäudeabschlusswand im symmetrischen Aufbau besitzt einen Schallschutz von RW,R=61dB und erfüllt damit die Anforderungen der DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau. Diese fordert einen Luftschallschutz bei Doppeloder Reihenhäusern von mindestens 57 dB.
Gebäudeabschlusswände werden erforderlich, wenn der Abstand zum benachbarten Gebäude 5,0 m oder weniger beträgt bzw. ein Grenzabstand von 2,5 m oder weniger realisiert werden soll. Wann eine Gebäudeabschluss wand erforderlich wird, kann der nebenstehenden Grafik entnommen werden. Wichtig ist auch die Wahl der Fassadenwerkstoffe. Da Gebäudeabschlusswände nicht mit brennbaren Materialien (z. B. Holz) bekleidet werden dürfen, können mit den nichtbrennbaren Eternit Putzträgerplatten, Fassadentafeln oder -paneelen nicht nur schöne, sondern auch normkonforme Lösungen vom Zimmermann realisiert werden.
Mehr zum Thema Gebäudeabschlusswände finden Sie in der Dokumentation
„HOLZ TRIFFT ZEMENT“ Seite 12 – eine Übersicht der geprüften Brandschutzkonstruktionen finden Sie auf der Seite 38.
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