Nicht tragende Aussenwände

Hohe Standards bei Mischbauweise

Die Fassadenelemente wurden im Werk vorgefertigt und per Lkw auf die Baustelle gebracht. So konnte die Montage der nicht tragenden Außenwände in kürzester Zeit erfolgen. Foto: Frank Schuppelius, Traunstein.

Der Einsatz von vorgefertigten Holztafelelementen für Gebäudekerne in Skelettbau- oder Schottenbauweise aus Stahlbeton ist eine sehr wirtschaftliche Lösung. Kurze Bauzeiten, hochwärmegedämmte Außenwände sowie Innenwände und Decken mit hohen Speichermassen, die das Raumklima stabilisieren, sind die wesentlichen Vorteile der Mischbauweise. Für die nicht tragenden Außenwandtafeln gelten aber spezielle brandschutztechnische Anforderungen – besonders bei höheren Gebäuden werden schwerentflammbare Baustoffe als Bekleidung gefordert.

Die Robustheit gegen Brand und Feuchtigkeit der Eternit Fassadentafeln sowie der Holzzementplatten Duripanel für äußere Beplankungen ersparen hier aufwendige Sondergenehmigungen.

Für den Neubau, aber auch für Modernisierungsprojekte können Gebäudehüllen mit jedem Leistungsniveau aus vorgefertigten Holztafelelementen realisiert werden – vom EnEV-Standard bis hin zur Passivhausqualität. Bedingt durch die hohe Präzision dieser Bauweise lassen sich nahezu alle Gebäudetypen bis zur Hochhausgrenze realisieren, wobei sich aus ökonomischer Sicht Wohn- und Verwaltungsgebäude sowie Schulen am besten für die Mischbauweise eignen.

Anforderungen an den Brandschutz

Putzträgerplatten Bluclad
Holzzementplatten Duripanel
Siniat Trockenbauplatten Hydropanel

Die Musterbauordnung (MBO) gibt übergreifend für die Gebäudeklassen 1 bis 3 (Oberkante Fußboden OKF ≤ 7m) vor, dass für alle Bauteile sowie die Außenwandbekleidungen grundsätzlich normalentflammbare Baustoffe (B2) eingesetzt werden dürfen, ohne dass eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse der Bauteile gefordert wird.

Bei größeren Gebäuden stellen Brandschutzanforderungen einen wesentlichen Planungsaspekt dar und bestimmen maßgebend die Materialwahl für Beplankungen und Bekleidung der Holztafelelemente. Für die Gebäudeklassen 4 (OKF ≤ 13 m) und 5 (OKF ≤ 22 m) müssen aber Bauteile mindestens feuerhemmend, also F 30 nach DIN 4102-2 eingestuft sein. Zudem müssen die Außenwandbeplankungen gemäß Musterbauordnung schwerentflammbar sein.

Die Holzzementplatten Duripanel B1 mit der Baustoffklassifizierung B-s1, d0 (DIN EN 13501), schwerentflammbar, eignen sich daher bestmöglich für die äußere Beplankung von nicht tragenden Holztafelelementen – für die Gebäudeklassen 1-3 bis zu 4 und 5. Die hohe Feuchteresistenz von Duripanel bietet zudem einen temporären Witterungsschutz während der Bauphase. Für die Fassade gilt über alle Geschosse hinweg ebenfalls die Anforderung der Schwerentflammbarkeit. Die Putzträgerplatte Bluclad wie auch die Eternit Fassadentafeln und -paneele sind sogar nichtbrennbar (A2-s1, d0 DIN EN 13501) und erfüllen damit dieses Schutzziel sicher.

Nicht tragende Außenwand mit Geschossstoß | Vertikalschnitt | Brandschutz von F 30-B bis F 90-B möglich.

Wesentliche Brandschutzmaßnahmen für Eternit Fassadenprodukte ab dem dritten Geschoss für Holzunterkonstruktionen*

  • Die Dämmung muss nicht brennbar sein.
  • Die Tiefe des Hinterlüftungsspaltes darf nicht größer sein als 50 mm (handelsübliche traglattungen sind b x h = 60 x 40 mm und erfüllen diese Anforderung).
  • In jedem zweiten Geschoss sind horizontale Brandsperren im Hinterlüftungsspalt anzuordnen, die über mindestens 30 Minuten hinreichend formstabil bleiben müssen (z.B. Stahlblech mit einer Dicke t ≥ 1 mm).
  • Die Holzlattung muss in diesem Bereich unterbochen sein.
  • Öffnungslose Außenwände bedürfen keiner horizontalen Brandsperre (z.B. Giebel ohne Fenster).

*Gemäß Musterliste der technischen Baubestimmungen (Dezember 2011)

Normkonforme Lösungen

Die brandschutztechnischen Eigenschaften und die gestalterische Vielfalt der Eternit Fassadentafeln und Wandbeplankungen verbinden sich mit den technischen Vorteilen der vorgefertigten Holztafelelemente zu einem maßgeschneiderten System – für die energetische Gebäudemodernisierung oder den modernen Neubau. Normkonforme Eternit Lösungen ersparen aufwendige Sondergenehmigungen, sodass der Planungs- und Genehmigungsprozess im Vergleich zu normalentflammbaren Fassadenbaustoffen oder Beplankungen (Holz/Holzwerkstoff) deutlich verringert werden kann. Für die Konstruktion und die Ausführung der Fassadenbekleidungen sind zudem ausgereifte und praxisbewährte Systeme vorhanden.

Mehr zum Thema Mischbauweise finden Sie in der Dokumentation „HOLZ TRIFFT ZEMENT“ auf den Seiten 16 und 38. Weitere Bauvorhaben finden Sie hier.